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Hygiene-Konzept für Gottesdienste

Stand: 05.12.2021  (PDF - Herunterladen)

 

https://www.hamburg.de/verordnung/

 

Aufgrund behördlicher Verordnungen sind folgende Anweisungen zu befolgen:

 

1.Anmeldung/Registrierung

 

Um eine möglicherweise geforderte Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten, müssen sich alle Gottesdienstbesucher anmelden/registrieren. Es muss laut Behörde zu Hause bleiben wer Symptome einer Atemwegserkrankung hat. Laut BEHÖRDE wird Risikogruppen EMPFOLEN zuhause zu bleiben und unsere digitalen Angebote zu nutzen. Eine Anmeldung für Teilnahme ist NUR BIS SAMSTAG für den folgenden Sonntag möglich. E- Mail senden mit Anzahl der Besucher aus einem Haushalt (inklusive Kinder mit Alter) oder Einzelplätze an: office@lebendiges-wort-hamburg.de Anschließend senden wir eine Bestätigungs-E-Mail. Des Weiteren liegt VORORT noch eine Anmeldeliste seitens des Hotels aus. Die Daten werden jeweils für 4 Wochen erfasst, um im Falle einer Infektionskette diese an das zuständige Gesundheitsamt weitergeben zu können.

 

2.Maskenpflicht

 

Kinder sind bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres von der Tragepflicht befreit. Bei Gottesdiensten müssen, laut Behördlichen Vorschriften, grundsätzlich medizinische Masken getragen werden. Darunter fallen insbesondere mindestens OP-Masken (Zulassung nach DIN EN 14683) oder Masken mit dem Standard KN95 oder FFP2. Einfache Alltags- bzw. Stoffmasken (Mund-Nasen-Bedeckung) sind zukünftig in den genannten Bereichen nicht mehr gestattet. Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Eintreten in das Gebäude bis zum Sitzplatz UND WÄHREND DES GESAMTEN GOTTESDIENSTS AUCH AM SITZPLATZ. Die 

Masken dürfen während der Vornahme liturgischer oder vergleichbarer Handlungen (Singen/Musikspielen) durch die handelnden Personen abgelegt werden. Beim Singen von vorne gilt 3-G.

 

3.Allgemeine

 

Veranstaltungsräume sind von den sonstigen Hotelgästen durch abgegrenzt. AUFGRUND des 2G Betriebes für Hotelgäste müssen ALLE DIE GESUNDEN GOTTESDIENST BESUCHER AB DEM 16. LEBENSJAHR, welche weder eine gültige Impfung noch einer Genesung vorweisen können, AUSSCHLIESSLICH DIE EIN-/AUSGÄNGE DURCH DIE TIEFGARAGEN EINFAHRT FÜR DIE VERANSTALTUNGSRÄUME nutzen; es wird außerdem gebeten, aber nicht gefordert, dass diese möglichst einen negativen Corona- Testnachweis mitbringen können; es wird aber Vorort ein Selbst-Test unter Aufsicht angeboten, aber nicht gefordert;

Toilettenräume - Des Weiteren wird außerdem durch einen Ordner sichergestellt, dass alle diese Personen nur Einlass zu gewährt nach vorheriger Kontrolle, ob dort sich keine Hotelgäste auf den Weg in die Tiefgarage aufhalten.

 

Hygiene- und Abstandsregeln: Den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Das Hotel weist auf die geltenden Abstandsregeln mittels Markierungen und entsprechender Beschilderung hin. Desinfektionsspender stehen bereits an neuralgischen Positionen wie am Eingang, an der Rezeption, am Lift, in den Toiletten, in den Gängen und vor Veranstaltungsbereichen. Es gibt ausgeschilderte Eingänge und Ausgänge für den Gottesdienstraum. Alle Berührungspunkte und Oberflächen werden täglich mehrmals durch Hotelpersonal gereinigt und desinfiziert. Den Anweisungen des Hotelpersonals und Ordnerdienstes befolgen. Keine Hände schütteln und umarmen. In die Armbeuge husten oder niesen. Besuch einer Veranstaltung auf eigene Verantwortung.

4.Bestuhlung

 

Gottesdienstraum Abstand zum Sprecher/Sänger 2,50m Rhein-Main 1+2 51 Personen Rhein-Main 1+2+3 76 Personen. Die Stühle dürfen nicht verrückt bzw. umgestellt werden. Die Sitzplätze werden zugewiesen laut Anmeldung unter Einhaltung von maximal zwei Haushalten.

5.Luftaustausch

 

Es wird zusätzlich zur Lüftungsanlage Regelmäßig gelüftet. Der Ordnungsdienst achtet auf einen angemessenen Luftaustausch durch regelmäßiges Stoßlüften. Die Frequenz ist auf die Größe des Raums und die Besucheranzahl angepasst.

 

6.Bewirtung

 

Es findet keinerlei Bewirtung statt (d.h. kein Alkohol-Ausschank sowie keine sonstigen Getränke und kein Essen).

 

7.Gottesdienst Gesang

 

Es darf laut Anordnung mitgesungen werden, weil medizinische Maske getragen werden.

 

8.Kinder-Gottesdienst

 

Unter Verantwortung einer Fachkraft in der Kinder- und Jugendhilfe. Der Kinder-Gottesdienst findet in ausgeschilderten Räumen statt. Kinder sind bis zur Vollendung des siebten Lebensjahrs von der Tragepflicht befreit. Die Gruppen der 0 bis 6-jährigen und der 6 bis 12- jährigen bleiben getrennt. Bei 7 bis 12-jährigen wird der 1,50m in der Bestuhlung eingehalten; bei 0 bis 6-jährigen soweit wie möglich und auf Gruppen von je 3 Kindern aufgeteilt. Die Kinderdienst Mitarbeiter versuchen 1,5m Abstand zu einander zu halten und achten auch auf Abstand zwischen den Kindern soweit dies möglich ist. Die Kinder 0-6 Jahre bitte vor dem Gottesdienstbeginn im Kinderraum abgeben. Kinder bitte mit Seife gründlich gewaschenen Händen abgeben. Die Kinder bitte sofort nach Ende des Gottesdienstes abholen. Die Schulkind Gruppe wird nach Ansage den Gottesdienstraum verlassen.

 

9.Anzeigepflicht nach §11

 

Gemeinden die zur ACK Hamburg gehören und auch Gemeinden, die Teil des Netzwerkes Gemeinsam für Hamburg (Evangelische Allianz) sind, aber kein Mitglied der ACKH, brauchen ihre Gottesdienste über 10 Personen nicht anzuzeigen. Ein Schutzkonzept ist hinterlegt.

Veranstaltungsort Leonardo Hotel City Nord Mexikoring 1, 22297 Hamburg Lebendiges Wort I.C.G. Hamburg e.V. Postanschrift: Dreyerpfad 1, 22415 Hamburg 1.Vors. Michael Tamme Tel.: 040-527-33-814 Email: office@lebendiges-wort-hamburg.de

www.LWHH.de - Lebendiges Wort - Echt.Lebenswert! – Hoffnung geben. Liebe zeigen. Glaube leben.

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